Das System geht davon aus, dass die Basissteuereinheit stets vollständig mit 32 Nebenstellen, d. h. tatsächlichen oder Phantom-Nebenstellen bzw. einer Mischung aus beiden, ausgestattet ist, denen nacheinander Nebenstellennummern zugewiesen werden. Dies geschieht, bevor den tatsächlichen Nebenstellen auf angeschlossenen externen Erweiterungsmodulen bis hin zur Höchstzahl des Systems Nebenstellennummern zugewiesen werden. Wurde die Nebenstellenbegrenzung des Systems nicht überschritten, werden alle verbleibenden Nebenstellennummern zusätzlichen Phantom-Nebenstellen zugewiesen.